Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform.

1. Verhinderungen

  • Vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden.
  • Bei Verhinderung der Lehrkraft (z.B. durch Krankheit) wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin bzw. mehrere Ersatztermine, innerhalb der Laufzeit des Vertrages, vereinbart. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach drei Wochen.

  • 2. Schulferien und Feiertage

  • Es gilt die Feiertags- und Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen in Bayern. In den Schulferien und an Feiertagen (einschließlich Buß- und Bettag) findet kein Unterricht statt.

  • 3. Unterrichtsort

  • Der Klavier-, Cembalo- und Orgelunterricht findet in der Nordenstraße 18, 85221 Dachau statt.
  • Die Kurse zur musikalischen Früherziehung finden in der Einrichtung des im Unterrichtsvertrag benannten Trägers statt.
  • Eine Aufsichtspflicht gilt nur für die Zeit des vereinbarten Unterrichts.
  • Im Falle einer behördlichen Anordnung, die einen Präsenzunterricht unmöglich machen (z.B. in einer Pandemie) kann der Unterricht online erteilt werden. Das vertraglich vereinbarte Unterrichtshonorar bleibt unverändert.

  • 4. Unterrichtsgebühr

  • Die Gebühr wird als Jahreshonorar berechnet und in 12 gleichen Teilen monatlich gezahlt. Die monatlichen Entgelte werden bis zum 15. eines jeden Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Eine Erhöhung des Unterrichtsgebühr durch die Lehrkraft ist in angemessenem Rahmen zulässig. Sie muss mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt werden. Der Schüler hat in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Wochen.

  • 5. Vertragslaufzeit

  • Ein Unterrichtsjahr erstreckt sich vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.
  • Vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich keine Verlängerung, endet der Vertrag mit Ablauf des Unterrichtsjahres.
  • Wird der Vertrag stillschweigend fortgesetzt, ist er beiderseits kündbar mit Monatsfrist zum Ende des Schulhalbjahres (28.2.) oder zum Ende des Schuljahres (31.8.).
  • Nach zweijähriger stillschweigender Verlängerung ist der Vertrag beiderseits kündbar mit einer Frist von einem Monat.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  • Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

  • 5. Salvatorische Klausel

    Sollten Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Bei Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle Früheren ihre Gültigkeit.

    Änderungsvorbehalt/aktualisierte Geschäftsbedingungen:

    Änderungen der AGB sind vorbehalten. Die Bekanntgabe aktualisierter Geschäftsbedingungen erfolgt in Textform und an dieser Stelle.

    20.03.2024